Deutsche Rentenversicherung

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Nachsorge

Unter Reha-Nachsorge werden verschiedene Maßnahmen verstanden, die Sie im Anschluss an Ihre medizinische Rehabilitation bei uns wahrnehmen können.

Erfahren Sie mehr über:

Stufenweise Wiedereingliederung

Insofern Sie im Vorfeld der Reha schon länger arbeitsunfähig waren und mit kleinen Schritten an Ihren bestehenden Arbeitsplatz zurückkehren möchten, kann aus der Reha heraus auch eine "Stufenweise Wiedereingliederung" eingeleitet werden.

Vielleicht kennen Sie die "Stufenweise Wiedereingliederung" (ehemals "Hamburger Modell") bereits als eine Maßnahme über Ihre Krankenkasse. Ziel ist es nach längerer Arbeitsunfähigkeit einen sanften Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

Soll eine "Stufenweise Wiedereingliederung" im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erfolgen, so ist die Deutsche Rentenversicherung hierfür zuständig, insofern Sie Ihre Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben.

Eine "Stufenweise Wiedereingliederung" kann von der Rehabilitationseinrichtung in Absprache mit allen Beteiligten eingeleitet werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Beschäftigung nicht sofort wieder im bisherigen Umfang nachgehen können.

Alles zur Nachsorge in unserer Klinikgruppe